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Startseite Nach dem Burn-out Neue Herausforderung Die sozial-berufliche Wiedereingliederung
Stress und Burn-out

Die sozial-berufliche Wiedereingliederung

Mussten Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten als Folge von Gesundheitsproblemen einstellen? Können Sie Ihre alte Arbeit aus denselben Gründen nicht wieder aufnehmen? Möchten Sie aber doch auf den Arbeitsmarkt zurückkehren?

Auch wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auf den Weg der sozial-beruflichen Wiedereingliederung machen. Nachdem Sie ein berufliches Projekt definiert haben, das auf Ihren Gesundheitszustand abgestimmt ist, verfolgen Sie eine Ausbildung, um sich auf den neuesten Stand zu bringen oder neue Kompetenzen zu erwerben. Diese personalisierte Vorgehensweise hilft Ihnen, sich leichter wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Die sozial-berufliche Wiedereingliederung kann in Folgendem bestehen:

  • aus einer beruflichen Wiedereingliederung, wenn es erforderlich ist, Ihre beruflichen Kompetenzen zu aktualisieren. Dank dieser Vorgehensweise können Sie wieder eine Beschäftigung in Ihrem Fachbereich annehmen, und zwar durch eine Auffrischung der während Ihrer Arbeitsunterbrechung verlorenen Kenntnisse.
  • aus einer berufliche Neuausrichtung, wenn sie erforderlich ist, um neue Kompetenzen zu erwerben. Aus Gesundheitsgründen wird es Ihnen endgültig unmöglich sein, wieder in Ihrem Fachbereich zu arbeiten. Sie müssen sich dann neu orientieren, indem sie einen neuen Beruf erlernen.

Wen kontaktieren?

Jeder arbeitsunfähige oder behinderte Mensch kann sich während seiner Krankheit ausbilden. Sind Sie besorgt? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse auf, der die Akte dem LIKIV übergeben wird. Informieren Sie ihn über Ihre Absichten, damit er Ihnen genehmigen kann, zum Beispiel die eventuellen Praktika durchzuführen.

Welche sind die Schritte auf einem Weg der Wiedereingliederung?

1 .Den Vertrauensarzt informieren

Wenn Sie von einem Weg der Wiedereingliederung profitieren möchten, ist das erste, was Sie tun müssen, Kontakt mit dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse für ein Gespräch aufnehmen.

Er überprüft, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind und bewertet, ob Ihr Gesundheitszustand Ihnen erlaubt, sich auf einen Bildungsweg zu machen. Diese Wege fangen freiwillig an.

2. Ein berufliches Projekt definieren

Danach stellen Sie mit dem Vertrauensarzt Ihr berufliches Projekt auf.

Wenn Sie bereits eine Vorstellung von einem beruflichen Projekt für einen Tätigkeitsbereich haben, der Sie interessiert, legen Sie diesen Vorschlag dem Vertrauensarzt vor und diskutieren sie es gemeinsam. Er kann Ihnen helfen, den Ausbildungsplan zu präzisieren.

Wenn Sie noch kein Projekt haben, bringt der Vertrauensarzt Sie in Kontakt mit spezialisierten Partnern. Es handelt sich um regionale Organisationen für die Beschäftigung (FOREM, AVIQ, VDAB, GTB, ACTIRIS, Bruxelles Formation, PHARE…). Diese Spezialisten bewerten Ihre Kompetenzen und untersuchen die möglichen Karriere-Orientierungen nach Ihrer Ausbildung, Ihrer Erfahrungen, den Auswirkungen der Krankheit für Ihr tägliches Funktionieren usw. Sie teilen dem Vertrauensarzt ihre Schlussfolgerungen mit und definieren in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Ausbildungsplan. Der Berater und Ansprechpartner in der regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung begleitet Sie auf allen Schritten des Weges: Vom Augenblick der Definition eines beruflichen Projektes, über die eventuelle Ausbildung und schließlich in die Phase der Arbeitssuche.

3. Das Projekt bestätigen

Der Vertrauensarzt überprüft, ob die Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte, die Sie interessieren, mit Ihrem Gesundheitszustand kompatibel sind und ob sie nicht riskieren, Ihren Gesundheitszustand zu verschlechtern.

Wenn das nicht der Fall ist, übergibt er die Akte dem ärztlichen Rat für Arbeitsunfähigkeit des LIKIV, der eine Entscheidung in Bezug auf die Übernahme der Gebühren dieses Projektes abgibt. Eine negative Entscheidung dieses Rates bedeutet nicht notwendigerweise, dass Sie der Ausbildung nicht folgen können. Sie bedeutet aber, dass die Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Welche sind die finanziellen Auswirkungen eines Weges zur Wiedereingliederung?

  • Während der Ausbildung bleibt Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt. Sie erhalten daher weiter ihre Arbeitsunfähigkeitsentschädigung.
  • Sie können von bestimmten finanziellen Interventionen profitieren, die mit der Ausbildung zusammenhängen. Zum Beispiel die Reisekosten, die Einschreibekosten bzw. Studiengebühren, die Kosten des Basismaterials usw.
  • Sie erhalten eine Prämie von 5 Euro für jede effektiv besuchte Stunde der Schulung bzw. Aus- und Weiterbildung. Am Ende der Ausbildung wird Ihnen eine einmalige Prämie von 500 Euro gewährt… wenn Sie erfolgreich sind.

Ihre Krankenkasse kümmert sich um die Auszahlung der Rückerstattungen und der Prämien.

Was ist bei Veränderung des beruflichen Projektes zu tun?

Während der Verfolgung Ihrer Ausbildung kann es zum Beispiel geschehen, dass Sie fernbleiben müssen, Ihre Ausbildung unterbrechen müssen oder dass sich die Kursdaten ändern. Sie müssen immer den Vertrauensarzt ihrer Krankenkasse und/oder den Berater und Ansprechpartner in der regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung benachrichtigen, wenn in Ihrem beruflichen Projekt keine Veränderung auftritt.

Was passiert am Ende Ihrer Ausbildung zur Wiedereingliederung?

Nachdem Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Ihnen die regionalen Organisationen für die Beschäftigung bei Ihrer Arbeitssuche helfen.

6 Monate lang erhalten Sie weiterhin Ihr Arbeitslosengeld, solange die Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit anerkannt ist.

Sechs Monate nach dem Ende Ihrer Ausbildung bewertet der Vertrauensarzt erneut Ihre Arbeitsunfähigkeit und berücksichtigt dabei die neuen Kompetenzen, die Sie gerade erworben haben. Wenn Sie sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern können, kann er Ihre Arbeitsunfähigkeit beenden. Es handelt sich um eine medizinische Entscheidung, die verschiedene Punkte beinhaltet. Es handelt sich nicht um eine automatische Ausschließung (Exklusion).

Für weitere Informationen über diese Thematik wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

An wen kann man sich wenden?

HelferInnen

Bei einem Fall von Burn-out können mehrere interne und externe Ressourcen des Unternehmens mobilisiert werden: An wen soll man sich wenden?

Schulungen

Schulungen helfen Ihnen, den Stress und den Burn-out an Ihrem Arbeitsplatz zu bekämpfen.

Finanzielle Interventionen

Im Falle von Burn-out werden mehrere Behörden aktiv und stellen Ihnen Kompensationen und finanzielle Vorteile zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Welche? Gibt es spezifische Verfahren für die Selbständigen?

Contacts

Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (LIKIV) – Regelungen und Rechtsstreitigkeiten

Telefoonnummer
+32(0)2 739 76 19
E-mail
reglemsidu@riziv-inami.fgov.be

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