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Startseite Nach dem Burn-out Neue Herausforderung Eine freiwillige Arbeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Stress und Burn-out

Eine freiwillige Arbeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Während einer Arbeitsunfähigkeit darf ein Angestellter oder ein Mensch ohne Arbeitsvertrag eine freiwillige Arbeit erledigen.

Was ist eine freiwillige (ehrenamtliche) Arbeit?

Eine freiwillige Arbeit ist eine Tätigkeit ohne Verpflichtung, zugunsten zum Beispiel von einem oder mehreren Menschen oder einer gemeinnützige Organisation (Idealverein). Diese Tätigkeit ist nicht Gegenstand eines Arbeitsvertrags oder von Dienstleistungen. Sie wird nicht entlohnt, kann aber zu einer Entschädigung der Kosten führen, mit einem erlaubten Höchstwert.

Für weitere Informationen über die Tätigkeiten, die Sie im Rahmen der freiwilligen Arbeit ausüben können, wenden Sie sich bitte an den FÖD Soziale Sicherheit.

Benötige ich eine Genehmigung?

Es ist nicht erforderlich, den Vertrauensarzt Ihrer Krankenversicherung um eine Genehmigung zu bitten, um eine freiwillige Arbeit auszuführen. Sie müssen jedoch Ihre Krankenkasse und Ihren Vertrauensarzt über ihre Absichten informieren, und zwar über ein Formular, das bei Ihrer Krankenkasse erhältlich ist. Der Vertrauensarzt muss seinerseits feststellen, dass diese Tätigkeit mit Ihrem Gesundheitszustand gut verträglich ist.

Gut zu wissen

Man darf freiwillige Arbeit nicht mit unbezahlter Tätigkeit verwechseln.

Siehe auch

Eine unentgeltliche Tätigkeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Lesen Sie hier was Sie tun müssen, wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit einer unentgeltlichen Tätigkeit nachgehen möchten.

An wen kann man sich wenden?

Schulungen

Schulungen helfen Ihnen, den Stress und den Burn-out an Ihrem Arbeitsplatz zu bekämpfen.

Finanzielle Interventionen

Im Falle von Burn-out werden mehrere Behörden aktiv und stellen Ihnen Kompensationen und finanzielle Vorteile zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Welche? Gibt es spezifische Verfahren für die Selbständigen?

Contacts

Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (LIKIV) – Regelungen und Rechtsstreitigkeiten

Telefoonnummer
+32(0)2 739 76 19
E-mail
reglemsidu@riziv-inami.fgov.be

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